Auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen wurde Rechtsanwalt Ulrich Opitz durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtesbezirk Celle im Januar 1999 die Bezeichnung
"Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
Auf Grund besonderer theoretischer und praktisher Erfahrungen wurde Rechtsanwalt Ulrich Opitz durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle im Februar 2006 zusätzlich die Bezeichnung
"Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" verliehen.
Dazu gehören z. B.:
Beratung und Bearbeitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten um
Mietrecht:
Mietzinszahlungsansprüche, Räumungsklagen, Abmahnung wegen vertragswidrigem Gebrauchs bzw. wegen Mängeln, Mietminderungsansprüche, Kautionsrückzahlungsansprüche
Kaufrecht:
Zahlung des Kaufpreises, Übergabe der Kaufsache, Geltendmachung von Nacherfüllungs- oder Garantieansprüchen, Rücktritt vom Kaufvertrag
Schadensersatzrecht:
Geltendmachung und/oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und aus sonstigen schädigenden Ereignissen (Fahrradunfall, Hundebiss, Skiunfall)
Versicherungsrecht:
Regulierung von Versicherungsschäden gegenüber der Versicherungsgesellschaft, Abwehr von Regressansprüchen der Versicherung, Zahlung von Versicherungsprämien, Kündigung des Versicherungsvertrages, Obliegenheitsverletzungen